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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - Patrick Schnieder | Foto: Tobias Koch

Was bedeutet der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 für private E-Auto-Fahrer?

Gestern hat die Bundesregierung ihren neuen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 vorgestellt. Die Vorstellung erfolgte im Rahmen der #LisKon25, der Ladeinfrastruktur-Konferenz in Berlin am 20.11.2025. Das Dokument ist über 30 Seiten lang, voller Abkürzungen, Fachbegriffe und politischer Absichtserklärungen. Aber was davon betrifft dich wirklich, wenn du privat ein Elektroauto fährst – oder darüber nachdenkst?

Ich habe den Plan für dich durchgearbeitet und die wichtigsten Punkte herausgefiltert. Kurz gesagt: Es gibt gute Nachrichten, einige spannende Entwicklungen – aber wenig wirklich konkretes.

Gehen wir es mal zusammen durch.


1. Mehr Zuhause-Lademöglichkeiten – besonders für Mieter in Mehrparteienhäusern

Für die meisten privat fahrenden E-Autobesitzer ist das Laden zu Hause der größte Komfortfaktor. Die Bundesregierung sieht das genauso und kündigt deshalb eine Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern an. Das erinnert etwas an die Wallbox-Förderprogramme der letzten Jahre, ist aber anders aufgesetzt.

Was heißt das konkret?

Viele Hausgemeinschaften haben bisher weder Lust noch Geld, Wallboxen zu installieren oder die Stromanschlüsse im Keller zu verstärken. Der Aufwand dazu ist teils erheblich und nimmt schnell 6-stellige Dimensionen an, zumal Vorgaben wie Brandschutz etc einzuhalten sind.

Ab Anfang 2026 soll es ein neues Förderprogramm geben, dass auch die meist konstenintensive Aufrüstung des Netzanschlusses abdecken soll. Für Mieter und Eigentümer in großen Wohnanlagen könnte das endlich den Durchbruch bringen, den wir seit Jahren brauchen – oder zumindest einen deutlichen Impuls setzen, das Thema endlich anzugehen. Die rechtlichen Rahmenbedinungen wurden ja schon vor Jahren durch die Novellierung des WEG-Gesetzes geschaffen.

Und für alle, die sich jetzt schon freuen: Das Ganze steht natürlich unter Vorbehalt, dass im Haushalt 2026 genügend Geld dafür da ist.


2. Laden im Alltag: Mehr öffentliche Ladepunkte an Supermärkten & Co.

Die von der EU beschlossene Gebäuderichtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) verpflichtet große Parkplätze ohnehin zum Aufbau von Ladepunkten. Der Masterplan kündigt an, dass Deutschland die entsprechenden Regeln im Rahmen der EPBD-Richtlinie bis 2026 umsetzt.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch Vereinfachungen und Klarstellen im Baurecht und die Prüfung, welche in staatlichem Eigentum befindliche Flächen vermehrt für den Aufbau von Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden können – z.B. an Autobahnen.

Was bedeutet das für dich?

  • Mehr Ladepunkte dort, wo du sowieso hinfährst – Supermärkte, Einkaufszentren, Baumärkte.
  • Und nicht nur AC-Ladesäulen: Durch eine „qualitative Erfüllungsoption“ sollen Händler eher HPC-Lader installieren, gerade im ländlichen Raum.

Das könnte das spontane Unterwegs-Laden deutlich erleichtern – besonders, wenn du zu Hause keine Wallbox hast.


3. Faire Preise und bessere Transparenz – endlich einheitliche Infos

Ein großer Kritikpunkt vieler E-Autofahrer ist zu Recht die unübersichtliche Preisstruktur und die zu hohen Preise. Auch hier will der Masterplan ansetzen.

a) Echtzeit-Preistransparenz beim Ad-hoc-Laden

Die Betreiber müssen ihre Preise künftig zentral an die Mobilithek melden. Apps und Navis können die Daten dann einheitlich und unverfälscht anzeigen. Diese Daten werden zukünftig in der Navigation deines Elektroauto anzeigbar sein, sodass du deine Route mit einer klaren Kostenerwartung planen kannst.

b) Transparenz auch beim vertragsbasierten Laden

Da 95% der Ladevorgänge über Ladekarten oder Apps laufen – sogenanntes „vertragsbasiertes Laden“, plant die Regierung, künftig auch diese Preise meldepflichtig zu machen. Bis Mitte 2026 soll dann eine Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen erarbeiten, wie mit diesen Daten die Einhaltung der AFIR sichergestellt werden kann.

Hier gilt wohl das alte Sprichwort: Und wenn du nicht mehr weiter weißt, dann gründe einen Arbeitskreis. Ich denke, die Bundesregierung hat die Thematik erkannt, ist sich aber noch nicht im Klaren, wie sie das angehen soll.

Mehr Transparenz sorgt nicht automatisch für billigere Preise

Das Ziel ist natürlich, dass du schon vor dem Ladestopp klar sehen kannst, was der kWh-Preis ist – egal bei welchem Anbieter. Ob es dadurch günstiger wird, darf aber bezweifelt werden. Die Mineraölindustrie macht es ja beim Tanken vor: Preistransparenz führt dort auch nicht automatisch zu günstigen Preisen an der Zapfsäule. Das „Blumentopf-Kartell“ aus der City-Nord der 1970iger lässt grüssen.

Für mehr Wettbewerb an der Ladesäule könnte das Durchleitungsmodell sorgen, dass bei LichtBlick in den Quickcharge Ladeparks ja schon läuft. Im Masterplan wird es aber mit keinem Wort erwähnt!

Sektorgutachten der Monopol Kommission in Auftrag gegeben

Zum Thema Preis gehört auch, dass aufgrund des Auslegungsspielraumes der AFIR die Preise für das Roaming häufig viel zu hoch angesetzt werden – möglicherweise mit dem Ziel, den Wettbewerb an der eigenen Ladesäule zu behindern. Diese Problematik hat die Bundesregierung erkannt und wird sich in Brüssel für eine Konkretisierung der Regelungen in der AFIR einsetzen. Das passt ganz gut, da die AFIR ja 2027 ohnehin zur Überarbeitung ansteht, wie ich gerade in Berlin auf einer Veranstaltung erfahren habe.


4. Keine Blockiergebühren mehr über Nacht (an AC-Ladern)

Für alle, die nachts draußen laden müssen, soll eine echte Verbesserung kommen:
Die Bundesregierung hält Blockiergebühren nachts an AC-Ladepunkten (22–8 Uhr) für unverhältnismäßig und will auf EU-Ebene erreichen, dass diese untersagt werden.

Das wäre ein großer Schritt für Menschen ohne privaten Stellplatz – denn bisher kann eine Nachtladung oft unverhältnismäßig teuer werden, wenn du nicht mitten in der Nacht rausgehst und das Auto wegfährst.


5. Reservierungen von Ladepunkten könnten kommen

Gerade für längere Fahrten wäre es praktisch, einen Ladepunkt im Voraus zu reservieren. Der Masterplan sieht vor, dass Deutschland sich für klare EU-Regeln für Reservierungssysteme einsetzt.

Audi-Fahrer kennen das ja schon von den Audi Charging Hubs. Da läuft das heute schon – zumindest, wenn man einen Audi fährt. Wie das in der Praxis aussehen kann, wenn das an allen Ladesäulen funktioniert, ist mir ehrlich gesagt noch nicht klar. Ich sehe schon die enttäuschten E-Autofahrer vor mir, die an leeren HPC Chargern warten müssen, weil sie reserviert sind für Teilnehmer, die noch Kilometer entfernt im Stau stecken.

Das wird klar zu regeln sein und so lange müssen wir mit einer Bewertung abwarten.


6. Bidirektionales Laden: Das Auto wird Stromspeicher

In mehreren Punkten betont die Bundesregierung, dass bidirektionales Laden (Vehicle-to-Home / Vehicle-to-Grid) gefördert werden soll.

Wichtigste Aussagen:

  • Neue Förderprogramme sollen bidirektionale Hardware mit einem Bonus unterstützen.
  • Bürokratische Hürden (z. B. Steuerrecht) sollen abgebaut werden.
  • Eine Vereinfachung für V2G-Anwendungen ist geplant.

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn das Auto ein Baustein davon wird. Wenn der Kunde am Ende damit sogar Geld sparen oder verdienen kann, dann wird es für alle interessant. Die Voraussetzungen sind dafür jedoch meistens ein Smartmeter, das Durchleitungsmodell und eine DC Ladestation/Wallbox, was die Sache dann wieder aufwändig und teuer macht.


7. Sicherheit, Barrierefreiheit und weniger Ausfälle

Mehrere Maßnahmen richten sich direkt an die Nutzererfahrung:

  • Mehr barrierefreie Ladepunkte, basierend auf der DIN SPEC 91504.
  • Projekt gegen Kabeldiebstahl, der immer häufiger zu wochenlangen Ausfällen führt.
  • Verbesserte Cybersicherheitsstandards für Ladeinfrastruktur.

8. Qualitätsmonitoring: Das Laden soll wirklich funktionieren

Ab jetzt soll regelmäßig überprüft werden, wie gut das Laden in Deutschland klappt. Dazu gehört:

  • Erfolgsquote von Ladevorgängen
  • Nutzerbefragungen
  • Ausstattung und Zuverlässigkeit der Ladestandorte

Die Ergebnisse werden alle zwei Jahre veröffentlicht. Das kann politischen Druck erzeugen – und Betreibern zeigen, wo sie nachbessern müssen.


Fazit: Viele gute Ansätze – die Umsetzung entscheidet

Für private E-Autofahrer enthält der Masterplan 2030 mehrere konkrete Vorteile:

  • mehr Lademöglichkeiten zu Hause und im Alltag
  • mehr Schnelllader im ländlichen Raum
  • transparente Preise und weniger Blockiergebühren
  • langfristig: Reservierungen, V2G, bessere Qualität

Allerdings: Vieles ist abhängig von Haushaltsmitteln oder EU-Entscheidungen. Und viele Maßnahmen greifen erst 2026 oder später.

Die Richtung stimmt zumindest. Der Plan zeigt, dass die Bundesregierung langsam versteht, was Elektroauto-Fahrer wirklich brauchen. Jetzt muss sie es nur noch umsetzen. Hoffentlich ist auch das Geld dafür da.

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