Die Steuerbefreiung für Elektroautos ist beschlossen und verkündet: Nach einigem Hin- und Her sind Elektroautos und Hybride für 10 Jahre ab Neuzulassung von der KFZ Steuer befreit. Auch das Laden beim Arbeitgeber ist kein geldwerter Vorteil mehr. Das Gesetz ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt morgen am 17.11.16 in Kraft.
Diese Nachricht zur Steuerbefreiung für Elektroautos wird jeden aktuellen und zukünftigen Besitzer eines Elektroautos freuen. Elektroautos sind nun doch für 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn sie im Zeitraum 18.5.2011 bis 31.12.2020 erstmalig für den Strassenverkehr zugelassen werden. Damit wird ein Gesetzesentwurf zurückgenommen, der ab dem 1.1.2016 nur noch eine Steuerbefreiung von 5 Jahren vorsah.
Mit der Steuerbefreiung soll sicherlich ein weiterer Anreiz geschaffen werden, sich für ein solches Fahrzeug zu entscheiden. Es mag sicherlich nicht das alles entscheidende Kriterium sein. Vielleicht ist es aber das letzte Glied, was manchem noch fehlte, um sich doch für ein Elektroauto entscheiden zu können.
Die Steuerbefreiung für Elektroautos gilt auch für Fahrzeuge, die nach dem Mai 2016 vom Verbrenner nachträglich als Elektroauto umgebaut wurden. Die Umbauten müssen bestimmten Anforderungen genügen, die im Gesetz definiert sind und müssen eine Allgemeine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr besitzen. Dann kann auch für ein Umbau zum Elektroauto die Befreiung von der KFZ Steuer für 10 Jahre gewährt werden.
Geändert wurde auch das Einkommenssteuergesetz. Damit ist das Aufladen des eigenen Elektroautos z.B. an der Firmen-Ladesäule kein geldwerter Vorteil mehr und als solcher auch nicht zu versteuern. Hier geht es nicht um grosse Beträge sondern eher um die Sicherheit, mit der Handhabung in der Praxis nicht gegen Steuergesetze zu verstossen. Ebenfalls steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu Ladekosten oder einer eigenen Ladestation.