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Unternehmer prüft Gewerbestromvertrag

Gewerbestromvertrag abschließen: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Wann sollte ein Unternehmen einen neuen Gewerbestromvertrag abschließen? Viele Unternehmer beschäftigen sich mit dieser Frage erst dann, wenn das Ende des bestehenden Vertrages näher rückt. Das ist verständlich: Solange Strom geliefert wird und die Rechnungen bezahlt werden, gibt es im Tagesgeschäft meist dringendere Themen.

Beim Energieeinkauf kann genau das allerdings zum Problem werden. Denn der Zeitpunkt, an dem ein Vertrag endet, und der Zeitpunkt, an dem man sich mit der nächsten Beschaffung beschäftigen sollte, sind zwei unterschiedliche Dinge.

Wer erst wenige Wochen vor Vertragsende beginnt, Angebote für Gewerbestrom einzuholen, nimmt sich einen großen Teil seiner Möglichkeiten.

Gewerbestromvertrag abschließen: Das Vertragsende ist nicht der Einkaufszeitpunkt

Nehmen wir ein Unternehmen, dessen Stromvertrag am 31. Dezember 2027 endet.

Auf den ersten Blick scheint das noch weit entfernt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, sich bereits deutlich vorher mit dem nächsten Lieferzeitraum auseinanderzusetzen. Strom für zukünftige Lieferjahre wird am Terminmarkt lange im Voraus gehandelt.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass ein Unternehmen seinen nächsten Gewerbestromvertrag möglichst früh abschließen sollte. Es bedeutet lediglich, dass man früh genug anfangen sollte, den Markt und die eigenen Möglichkeiten zu beobachten.

Neben dem eigentlichen Vertragsende sind deshalb weitere Termine wichtig: die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrages, der frühestmögliche Zeitpunkt für eine neue Beschaffung und schließlich der Moment, an dem eine Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Wer zu spät beginnt, kann nur noch auf den aktuellen Preis reagieren

Der vielleicht wichtigste Vorteil eines frühen Starts ist die gewonnene Zeit.

Wenn der bestehende Vertrag in vier Wochen ausläuft, muss eine Entscheidung getroffen werden. Der Marktpreis zu diesem Zeitpunkt ist dann weitgehend gegeben. Ob der Markt gerade günstig oder teuer ist, spielt kaum noch eine Rolle – der Handlungsspielraum ist gering.

Wer dagegen zwölf, 18 oder sogar 24 Monate vorher beginnt, kann Entwicklungen beobachten.

Steigen die Preise deutlich, kann eine frühzeitige Absicherung sinnvoll sein. Fallen sie, besteht möglicherweise noch die Möglichkeit zu warten. Zusätzlich lassen sich unterschiedliche Lieferjahre, Vertragslaufzeiten und Beschaffungsmodelle miteinander vergleichen.

Aus einer notwendigen Vertragsverlängerung wird damit eine bewusste Einkaufsentscheidung.

Unsicher, ob bei Ihrem Vertrag bereits Handlungsbedarf besteht?
Ich schaue mir Laufzeit, Verbrauch und Beschaffungssituation einmal an.

Einen Gewerbestromvertrag früh prüfen heißt nicht, früh zu unterschreiben

Dieser Unterschied ist mir wichtig.

Ich empfehle Unternehmen nicht grundsätzlich, möglichst lange im Voraus einen neuen Gewerbestromvertrag abzuschließen. Auch das kann die falsche Entscheidung sein.

Es geht vielmehr darum, rechtzeitig zu wissen, welche Möglichkeiten bestehen.

Für das eine Unternehmen kann ein mehrjähriger Festpreis sinnvoll sein. Ein anderes möchte einen Teil seines Verbrauchs über den Spotmarkt beziehen. Bei größeren Verbräuchen kommen darüber hinaus beispielsweise Tranchenmodelle infrage.

Auch die Frage, ob zwei, drei oder vielleicht fünf Lieferjahre abgesichert werden sollen, lässt sich wesentlich besser beantworten, wenn kein unmittelbarer Zeitdruck besteht.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur:

„Wann soll ich meinen nächsten Gewerbestromvertrag abschließen?“

Sondern zunächst:

„Ab wann sollte ich meinen nächsten Energieeinkauf beobachten?“

Mein Rat: Mindestens einmal im Jahr den Vertrag prüfen

Für viele kleinere und mittlere Unternehmen reicht zunächst eine einfache Routine.

Einmal im Jahr sollten Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, aktueller Verbrauch, Arbeitspreis und die derzeitige Beschaffungssituation geprüft werden. Läuft ein Vertrag innerhalb der kommenden 12 bis 24 Monate aus, lohnt sich eine genauere Betrachtung.

Dazu gehört auch ein Blick auf die Entwicklung der relevanten Lieferjahre am Terminmarkt. Nicht jeder Preisrückgang ist automatisch ein Kaufsignal und nicht jeder Preisanstieg bedeutet, dass sofort gehandelt werden muss. Entscheidend ist, die eigene Situation zu kennen und eine bewusste Entscheidung treffen zu können.

So entsteht kein unnötiger Aktionismus. Gleichzeitig verhindert man, dass ein wichtiger Einkaufszeitpunkt schlicht verpasst wird.

Genau das ist auch der Ansatz meines Energiechecks für Unternehmen. Ich schaue mir bestehende Strom- und Gasverträge, Verbrauch, Laufzeiten und die aktuelle Beschaffungssituation an und gebe eine Einschätzung, ob derzeit überhaupt Handlungsbedarf besteht.

Manchmal lautet die Antwort: jetzt einen neuen Gewerbestromvertrag abschließen.

Manchmal lautet sie aber auch: noch nichts tun.

Auch das kann beim Energieeinkauf eine gute Entscheidung sein.

Foto: iStock (Moon Safari)

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