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Photovoltaik Gewerbe 2026

EEG-Frist 2026: Warum Gewerbekunden jetzt ihre PV-Anlage planen sollten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Photovoltaik Gewerbe 2026 steht vor einem regulatorischen Einschnitt: Anlagen, die bis zum 31. Dezember in Betrieb gehen, erhalten 20 Jahre EEG-Förderung ohne Rückzahlungspflicht — ab Juli 2027 gilt für Neuanlagen ab 100 kWp das neue CfD-System, das Mehrerlöse zu 100 Prozent abschöpft.
  • Für Gewerbekunden ist der Eigenverbrauch das stärkere Argument: Selbst erzeugter Solarstrom spart 35–40 Cent pro Kilowattstunde und ist von der CfD-Regelung ausgenommen.
  • Zwischen Entscheidung und Inbetriebnahme vergehen erfahrungsgemäß sechs bis acht Monate — wer die Frist sicher einhalten will, muss jetzt mit der Planung beginnen.

Im Energiebereich gibt es selten echte Deadlines. Meistens ist der richtige Zeitpunkt irgendwie immer „bald“. Für Photovoltaik Gewerbe 2026 ist es diesmal anders: Der 31. Dezember 2026 ist ein regulatorischer Stichtag mit konkreten Konsequenzen — und wer ihn verpasst, bekommt ein substanziell schlechteres Fördersystem.

Was jetzt noch gilt

Wer bis Ende 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre garantierte Förderung nach dem aktuellen EEG. Das bedeutet: eine festgeschriebene Einspeisevergütung (aktuell 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp, 5,50 ct/kWh für 40–100 kWp) — und vor allem das Recht, bei hohen Strompreisen vollständig zu profitieren. Was die Anlage über dem Referenzwert verdient, bleibt beim Betreiber. Keine Abschöpfung, kein Rückzahlungsmechanismus. Bestandsschutz für zwei Jahrzehnte.

Was ab Juli 2027 gilt

Ab dem 17. Juli 2027 greift EU-weit die sogenannte CfD-Pflicht (Contracts for Difference) — für alle neu in Betrieb genommenen Anlagen ab 100 kWp. Rechtsgrundlage ist die EU-Strombinnenmarktverordnung (VO (EU) 2024/1747); der deutsche Referentenentwurf wurde am 21. April 2026 veröffentlicht, die Koalitionseinigung folgte einen Tag später.

CfD klingt technisch, ist aber im Kern einfach erklärt: Der Staat zahlt weiterhin zu, wenn die Marktpreise unter einem Referenzwert liegen. Steigen sie darüber, muss der Betreiber die Differenz zu 100 Prozent zurückzahlen. Das asymmetrische Förderprinzip — Risikoschutz nach unten, freie Gewinnbeteiligung nach oben — endet damit. Hinzu kommt, dass die Förderung bereits ab der ersten negativen Preisviertelstunde ausgesetzt wird, statt wie bisher erst nach drei zusammenhängenden Negativpreisstunden. Im Jahr 2025 gab es bereits 573 solcher Stunden — Tendenz steigend.

Kurzum: Das neue System schützt weniger und fordert mehr zurück.

Was das für Photovoltaik Gewerbe 2026 konkret bedeutet

Für Gewerbekunden ist der wichtigste Punkt ein anderer als die Einspeisevergütung: der Eigenverbrauch. Selbst erzeugter Solarstrom, der direkt im Betrieb genutzt wird, ist von der CfD-Abschöpfung ausgenommen — und spart je nach Tarif 35 bis 40 Cent pro Kilowattstunde gegenüber dem Netzstrompreis. Das ist das eigentliche Argument für eine gewerbliche PV-Anlage: nicht der Cent-Betrag für eingespeisten Überschussstrom, sondern der Wegfall teurer Fremdstrombezugskosten.

Wer dennoch ins Netz einspeist und eine Anlage ab 100 kWp betreibt, tut gut daran, das unter den deutlich günstigeren Bedingungen des aktuellen EEG zu tun — und dafür muss die Anlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb sein. Die aktuellen Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur halbjährlich und sind ein sinnvoller Ausgangspunkt für die Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Warum jetzt handeln

Zwischen Entscheidung und Inbetriebnahme einer gewerblichen PV-Anlage vergehen erfahrungsgemäß sechs bis acht Monate. Planung, Netzanmeldung, Genehmigung, Beschaffung, Installation — jeder Schritt kostet Zeit, und keiner lässt sich wirklich abkürzen. Wer heute — im Juli 2026 — noch nicht mit der Planung begonnen hat, bewegt sich auf der Zeitachse im Grenzbereich.

Die gute Nachricht: Die EU-Beihilfegenehmigung für das aktuelle EEG läuft zwar am 31. Dezember 2026 aus, aber eine verlängerte Frist ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das schafft Planungssicherheit in eine Richtung — nach vorne. Wer seinen Stromeinkauf als Unternehmen strategisch denkt, sollte die Eigenerzeugung durch PV als festen Bestandteil dieser Überlegung einbeziehen.

Wer Fragen zur Planung, Wirtschaftlichkeit oder Finanzierung einer PV-Anlage für den eigenen Betrieb hat, kann sich gerne bei mir melden. Ich berate Gewerbekunden zu diesem Thema und helfe dabei, die richtigen Weichen zu stellen — bevor das Fenster sich schließt.


Foto: iStock (ollo)

Quellen: BMWK Referentenentwurf zur EEG-Novelle (21.04.2026); Koalitionsvertrag Union/SPD (22.04.2026); VO (EU) 2024/1747 — EU-Strombinnenmarktverordnung; Bundesnetzagentur / BSW Solarwirtschaft (Vergütungssätze Stand Mai 2026); SMARD/BNetzA (Negativpreisstunden 2025).

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