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Preisbremsen für Strom und Gas beschlossen

Heute wurden die Preisbremsen für Strom und Gas beschlossen. Damit gibt Klarheit, wie es ab Januar mit den Strom- und Gaspreisen für Euch weitergeht.

Viele von Euch bekommen in diesen Tagen Post von Ihrem Energieversorger mit den neuen Strom- und Gaspreisen. Und da wird es richtig teuer.

Um die hohen Energiepreise in den Griff zu bekommen, hatte der Staat 2 Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Er kann in den Markt eingreifen und die Preise künstlich festsetzen. Das funktioniert aber nicht, da wir einen europäischen Strommarkt haben.
  • Also kann er die hohen Preise akzeptieren und den Bürgern einen finanziellen Ausgleich geben, damit sie die Preise bezahlen können.

Und für die zweite Version hat er sich entschieden.

Wie funktionieren die Preisbremsen für Strom und Gas in 2023 ?

Korrektur zum Kontingent

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG)

Die sogenannte “Strompreisbremse” kommt zum 1.1.2023. Die Preisbremse gilt zunächst vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 -also ein Jahr. Als Option kann sie bis zum 30.04.2023 verlängert werden.

Für die Strompreisbremse werden die Abnahmestellen unterschieden, ob sie unter 30.000 kWh (Haushalt / Gewerbe) oder über 30.000 kWh pro Jahr (Industrie) verbrauchen.

Abnahmestelle mit bis zu 30.000 kWh Jahresverbrauch in 2023Abnahmestelle mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch in 2023
Basis für den Differenzpreis40 ct/kWh brutto13 ct/kWh netto reiner Stromarbeitspreis
Kontintent80% 70%
Zeitraum01.01.2023 – 31.12.202301.01.2023 – 31.12.2023
Start der Reduzierungab 03/2023. Das anteilige Kontingent für die Monate 01/2023 und 02/2023 werden in 03/2023 nachträglich berücksichtigtab 03/2023. Das anteilige Kontingent für die Monate 01/2023 und 02/2023 werden in 03/2023 nachträglich berücksichtigt
Übersicht Strompreisbremse

Abnahmestellen werden getrennt kalkuliert

Die Preisbremse wird pro Abnahmestelle berechnet. Wenn Du z.B. eine Firma mit 2 Filialen hast und eine Filiale liegt unter 30.000 kWh und eine drüber, dann wird das auch getrennt berechnet. Bei allen Abnahmestellen mit 30.000 kWh oder weniger wird die 80% Regel mit den 40 ct brutto angewendet und bei allen Abnahmestellen über 30.000 kWh dann 70% Version die den netto Arbeitspreis auf 13 ct/kWh deckelt.

Netzentgelte und Grundgebühr

Der Staat unterstützt die Netzbetreiber mit Zuschüssen von rund 12 Milliarden Euro, damit die Netzentgelte auf dem Niveau von 2022 bleiben und nicht erhöht werden müssen. Damit gibt es dann auch keinen Grund mehr für die Stromanbieter, die Grundgebühren zu erhöhen oder dort zu tricksen. Deshalb wird es den Energieversorgern per Gesetz untersagt, die Grundgebühren zu erhöhen. Es gilt der Grundpreis Stand 30.09.2022

Dabei gibt es eine Ausnahme: Sofern Dein Energieversorger Dir vor dem 25.11.2022 eine neue Grundgebühr bekannt gemacht hat, darf der diese auch verlangen. Danach nicht mehr.

Ablauf und Pflichten für den Verbraucher

Die Strompreisbremse wird gleich bei der Abschlagszahlung vom Energieversorger mit eingerechnet. Der Stromversorger korrigiert die Stromrechnung bzw. die Abschlagszahlungen um den Betrag, der durch die Preisbremse getragen wird. Diesen Fehlbetrag kann er dann über eine entsprechende Meldung bei der Bundesnetzagentur geltend machen.

Für den Stromkunden entsteht kein wirklicher Aufwand. Erst wenn man als Unternehmen durch die Strompreisbremse mehr als 150.000 Euro Entlastung pro Monat (!) erhält, entstehen Informationspflichten.

Finanzierung

Und woher kommt das Geld für die Zuschüsse? Sicher hast du schon von dem “Doppel-Wums” gehört, von dem unser Bundeskanzler gesprochen hat. Das ganze Entlastungspaket hat ein Volumen von 200 Milliarden Euro, das als sogenanntes “Sondervermögen” ausserhalb des normalen Bundeshaushalts läuft. Im Prinzip sind das neue Schulden – aber nicht nur.

Denn die Bundesregierung schafft mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) auch die Möglichkeit, sich die sogenannten “fiktiver Erlöse” der Energieversorger zu Nutze zu machen. Die krisenbedingten Überschusserlöse der Stromerzeuger, die nicht mit dem teures Erdgas verstromen, werden zu 90% abgeschöpft. Das beginnt schon am 1.12.2022 und läuft bis zum 31.06.2023 – ebenfalls mit der Option, bis zum 30.04.2024 verlängert zu werden.

Dagegen gibt es übrigens auch schon Widerstand und es wird wohl auch Klagen geben – insbesondere weil es um fiktive (also rechnerische) und keine realen Übergewinne geht.

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG)

Analog zur Strompreisbremse deckelt der Staat auch Eure Gaspreise wie folgt:

Abnahmestelle mit bis zu 1,5 Mio kWh Jahresverbrauch in 2023Abnahmestelle mit mehr als 1,5 Mio kWh Jahresverbrauch in 2023
Basis für den Differenzpreis12 ct/kWh brutto7 ct/kWh netto reiner Gasarbeitspreis
Kontintent80% 70%
Zeitraum01.01.2023 – 31.12.202301.01.2023 – 31.12.2023
Start der Reduzierungab 03/2023. Das anteilige Kontingent für die Monate 01/2023 und 02/2023 werden in 03/2023 nachträglich berücksichtigtab 03/2023. Das anteilige Kontingent für die Monate 01/2023 und 02/2023 werden in 03/2023 nachträglich berücksichtigt
Übersicht Gaspreisbremse

Auch beim Erdgas gibt es also einen Deckel ab dem 1.1.2023. Dazu gibt es noch die sogenannte Soforthilfe aus dem Dezember 2023, der die Endverbraucher von den Abschlägen für Dezember 2022 entlastet.

Berechnungsgrundlage ist auch hier der historische Verbrauch – also die Werte, die der Gasnetzbetreiber für die Abnahmestelle notiert hat.

Finanziert wird die Gaspreisbremse ausschließlich über neue Schulden. Dafür sind 56 Milliarden Euro veranschlagt.

Fazit zu den Preisbremsen

Statt in den Markt einzugreifen und die Preise zu regulieren, gibt die Bundesregierung jedem Strom- und Gaskunden Geld, um die hohen Energiepreise bezahlen zu können. Diese Zuschüsse enden bei 80% des Jahresverbrauchs, damit noch ausreichend Anreiz zum Energiesparen gesetzt wird.

Die Finanzierung dafür erfolgt nur zu einem über die Abschöpfung von sogenannten Übergewinnen des Energiesektors. Mehrheitlich werden dafür aber neue Schulden aufgenommen. Die Bundesregierung spricht von bis zu 200 Milliarden Euro, die unsere Kinder und Enkel letztlich werden zurückzahlen müssen, damit wir gut durch den Winter kommen.

Der Ausbau von Erneuerbaren Energie und die weitestgehende Abkehr von fossilen Brennstoffen wird damit um so dringender. Vernünftige Lösungen müssen her.

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