Eure Fragen zum Thema Wallbox installieren – beantwortet vom Netzbetreiber Stromnetz Hamburg
Was müsst Ihr beachten, wenn Ihr eine Wallbox installiert? Was muss angemeldet werden und wann? Was könnt Ihr selber machen und wofür braucht Ihr der Elektriker? Wie kann der Netzbetreiber Eure Wallbox steuern und macht er das überhaupt? Die Antworten auf diese Fragen gibt´s im Interview von 163 Grad mit Stromnetz Hamburg.
Mit den vielen Fragen, die Ihr anlässlich der KfW 440 Förderung für Wallboxen gemailt habt, bin in eine Online Konferenz mit meinem örtlichen Stromnetzbetreiber gegangen – Stromnetz Hamburg. Zusammen mit Frau Anette Polkehn-Appel (Pressesprecherin), Herrn Florian Horsche (Guppenleitung Netztechnik) und André Michaelis (Spezialist E-Mobilität & Ladeinfrastruktur Netztechnik) sind wir die Punkte durchgegangen, die Ihr wissen wolltet.
Das Interview mit Stromnetz Hamburg in voller Länge
Tatsächlich muss eine Ladestation für Elektroautos / Wallboxen immer beim Netzbetreiber angemeldet werden. Sofern die Leistung bei 11 kW maximal liegt, reicht eine einfache Anmeldung. Bei Ladeleistungen von über 11 (also z.B. 22 kW) muss tatsächlich eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber erfolgen, der die Installation der Ladepunkte genehmigen muss. Warum das so ist, erklären Herr Horschke und Herr Michaelis anschaulich in dem Video.
Steuert der Netzbetreiber Eure Wallboxen?
Sehr viele Fragen von Euch zielten auch auf die Schnittstellen der Wallboxen zum Netzbetreiber. Viele von Euch haben mir geschrieben, dass Sie keine Eingriffe des Netzbetreibers von außen in die Ladeleistung Ihrer Wallbox möchten. Einige befürchten sogar, dass der Netzbetreiber die eigene Ladestation abschalten könnte, wenn er das – warum auch immer – für richtig hält.
Auch diese Fragen sind wir im Video durchgegangen. Die Antwort darauf hat etwas mit erneuerbaren Energien zu tun. Und das wollen wir doch alle, oder? Also schaut Euch das Video oben dazu einmal an.