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gasumlage-2022

Die Gasumlage 2022 im Überblick

Ab Oktober soll die neue Gasumlage in Kraft treten. Dabei ist es nicht nur die eine Umlage sondern es sind 3 ! 163 Grad klärt auf.

Die Nachrichten sind voll mit Diskussionen um die neue Gasumlage 2022. Diese beträgt 2,419 ct/kWh. Als Ausgleich dafür soll die Umsatzsteuer auf die gesamte Gasrechnung von 19% auf 7% abgesenkt werden. Doch ist das wirklich alles?

Nein, denn 163 Grad hat nachgerechnet. Im Schatten der von Habeck angekündigten Gasumlage kommen noch 2 weitere Umlagen auf den Gaskunden zu – ebenfalls zum 1.10.2022. Und die haben es in sich. Insgesamt addieren sich alle Umlagen auf über 3 ct/kWh brutto für den Endkunden.

Hier sind die Infos zu allen 3 Gasumlagen:

Gasumlage “saldierte Preisanpassung” §26 EnSiG

Das Energiesicherungsgesetz – EnSiG – stammt ursprünglich aus dem Jahr 1975. Angesichts des erreichten Wohlstands und der konstanten Lieferung von preisgünstiger Energie hatten viele dieses Gesetz wohl nicht mehr auf dem Schirm.

Aufgrund der aktuellen Situation wurde das EnSiG in diesem Jahr 2x aktualisiert, einmal im Mai und einmal im Juni nach der Schieflage von Uniper. Eingeführt und konkretisiert wurden dabei zwei Preisanpassungsklauseln.

Die Gasumlage, die jetzt zum Oktober kommt und in allen Schlagzeilen genannt wird, ist die “saldierte Preisanpassung” nach §26 EnSiG. Dabei geht es um die Verteilung der Mehrkosten für die Gas-Ersatzbeschaffung auf alle Gas-Kunden.

Das betrifft nur ca. 10 – 20 Energiefirmen, die letztlich das Gas im Ausland einkaufen und an die bekannten Energielieferanten weiterverkaufen. Diese dürfen bis zu 90% der zusätzlichen Kosten mit dieser Umlage weiterberechnen. 12 Dieser Firmen haben bereits Bedarf an dem Geld aus dem Umlagetopf angemeldet. Die Politik drängt auf eine Überarbeitung des Mechanismus, damit die Umlage nicht zu überdimensionalen Gewinnen für diese Energiekonzerne auf Kosten der Verbraucher führt.

Die Gasumlage nach 0SiG wird 2,419 ct/kWh netto betragen und fällt ab 1.10.2022 auf jeder Gasrechnung an. Sie gilt zunächst bis April 2024.

Gasspeicherumlage §35 EnWG

Für die meisten Gaskunden unbemerkt ist ab dem 1.Oktober 22 noch eine weiter Umlange angekündigt: Die Gasspeicherumlage nach §35 EnWG. Das liegt natürlich daran, dass die §26 EnSiG die Diskussion völlig überschattet. Auch die absolute Höhe der Gasspeicherumlage ist mit eher 0,059 ct/kWh netto (also weniger als ein Zehntel Cent) gering.

Die Gasspeicherumlage deckt Mehrkosten für die planmäßige Befüllung der Gasspeicher bis 95% zum 1.11.2022. Sie gilt ab dem 1.10.2022 und ist zunächst für 6 Monate fix beschlossen.

SLP Bilanzierungsumlage

Die dritte Umlage, die ab 1.10.2022 in Kraft tritt und die jeder auf seiner Gasrechnung wiederfinden wird, ist die SLP Bilanzierungsumlage. Sie deckt die Kosten der Gasnetzbetreiber für den Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie, damit die 1/4h benötigte Mengen Gasnetz vorhanden ist.

Die Bilanzierungsumlage wird immer mal wieder erhoben. Auf den Angeboten von LichtBlick hat sie deshalb z.B. einen festen Platz, steht aber aktuell auf Null cent. Das ändert sich zum Oktober dann.

Die SLP Bilanzierungsumlage wird immerhin 0,57 ct/kWh netto betragen.

Sie gilt für Gas-Kunden mit normalen – nicht leistungsgemessenen – Gaszähler für einen Verbrauch von max 100.000 kWh. Sofern der Kunde mehr verbraucht, entfällt auf den Verbrauchsteil, der die 100.000 kWh übersteigt.

3,26 ct/kWh brutto für alle 3 Gasumlagen zusammen

Am 1. Oktober starten also 3 Gasumlagen zeitgleich, von denen 2 schon bekannt und eine neu ist. In der Summe addieren sie sich zu

2,419 ct + 0,057 ct + 0,57 ct = 3,048 ct/kWh netto

Als Ausgleich hat die Bundesregierung die Absenkung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 7% auf die Gaspreise beschlossen. Für den privaten Endkunden kommen also noch 7% Umsatzsteuer dazu, womit am Ende 3,26 ct/kWh zusätzlich auf der Gasrechnung erscheinen.

Unbedingt zum 1.10.2022 den Gas-Zähler ablesen

Alle Umlagen greifen zum 1.10.2022. Im Normalfall haben Gaskunden einen SLP Gaszähler, der händisch einmal im Jahr abgelesen wird. Damit müssen die Energielieferanten den Zählerstand zum 1.10.2022 schätzen. Wer nicht aufpasst zahlt also bei falschen Zählerständen die Umlagen auf einen Gasverbrauch, der eigentlich angefallen ist, als die Umlagen nicht galten.

Und genau hier liegt schon ein Spar-Tip von 163 Grad: Unbedingt den Zähler zum 1.10.2022 ablesen und den Zählerstand an den Energielieferanten übermitteln. Damit kann der dann exakt die Verbräuche nach dem 1.10.2022 mit den Umlagen und vor dem 1.10.2022 ohne die Gasumlagen abgrenzen.

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