Drohnenführerschein 2020 – Ich mache den Kenntnisnachweis und Befähigungsnachweis nach §21 LuftVO. Ein super interessanter Tag, den Ihr hier kurz zusammengefasst seht.
Ihr kennt sicherlich die Drohnen-Shots in meinen Elektroauto-Testvideos. Eine Drohne zu fliegen ist nicht ganz so einfach und wenn man das gewerblich macht, dann wird es immer noch etwas komplizierter. Aus diesem Grund habe ich beschlossen, den Kenntnisnachweis und den Befähigungsnachweis nach § 21 LuftVO abzulegen – umgangsprachlich Drohnenführerschein genannt.
Bei dem Abfluggewicht meiner Drohne – der DJI Mavic Pro – benötige ich derartige Nachweise eigentlich nicht. Solange ich mich an die aktuell gültigen Regeln halte, mit Abständen zu Autobahnen, Polizeistationen, Wasserstrassen etc. kann ich bis 100m Flughöhe frei fliegen – theoretisch zumindest. Den in der Praxis nimmt man mit einer Drohne egal mit welchem Gewicht am Flugverkehr teil und sollte dann auch die Grundregeln kennen.
Dazu kommt, dass die Stadt Hamburg fast vollständig im Einzugsbereich der Kontrollzone D des Helmut-Schmidt-Flughafens liegt. Hier gibt es spezielle Regeln zu beachten und die Flughöhe ist auf maximal 50m begrenzt.
Mit einem gültigen Kenntnis- und Befähigungsnachweis kann davon abweichend eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. So wären auch mal Flüge mit anderen Bildeindrücken möglich als immer nur auf abgelegenen Feldwegen.
Aus diesem Grund habe ich die beiden Nachweise gemacht. Einen Tag Theorie für den Kenntnisnachweis und einen Tag Praxis auf einem Modellflugplatz für den Befähigungsnachweis. Mein Lehrer, Ralf von “Luftprofile“, hat mir beide Tage kurzweilig und informativ gestaltet.
Vielen Dank Ralf für Deine wertvollen Tips und die gute Ausbildung.