Du hast ein scheinbar günstiges Stromangebot vor Dir? Super! Oder doch nicht?
Einige Energieversorger locken Unternehmen mit niedrigen Arbeitspreisen und zaubern dann hohe Zusatzkosten, Sonderbedingungen und für Dich nachteilige Kündigungsmöglichkeiten aus dem Hut – genauer gesagt aus dem Kleingedruckten. In dieser Folge zeige ich Dir die häufigsten Tricks der Energieversorger und worauf Du achten solltest, bevor Du einen Energieliefervertrag für Dein Unternehmen unterschreibst.
Der Trick mit den Entgelten
Im B2B Energieeinkauf – also Gewerbestrom / Industriestrom und Gewerbegas – wird mit dem netto Energiearbeitspreis gerechnet. Das ist der reine Beschaffungspreis für Strom und Gas netto, zu dem dann die jeweils gültigen Netzentgelte, Abgaben, Umlagen, Entgelte und Steuern dazu gerechnet werden. Viele Entscheider schauen dann beim Preisvergleich nur noch auf genau diese Energiearbeitspreise und nehmen den billigsten – was sich einige Energieversorger zu nutze machen.
Um mit einem niedrigen Arbeitspreis punkten zu können, werden dann weitere Preisbestandteile und Grundgebühren in den Entgelten versteckt, auf die Firmenkunden (in der Erwartung, hier keine Überraschungen zu finden) üblicherweise nicht mehr achten. Und der Phantasie einiger Energieversorger sind da keine Grenzen gesetzt.
So erscheint plötzlich ein „Leistungsentgelt“ von 3 ct/kWh netto ganz unten auf der Rechnung – zusammen mit einem „Entgelt Beschaffungsnebenkosten“. War der Energieversorger auf den ersten Blick durch einen niedrigen Energiearbeitspreis im Vergleich ganz vorne, dann ist er – unter Berücksichtigung der „versteckten“ Entgelte – plötzlich einer der teuersten. Nur dann ist es meistens schon zu spät, denn hier werden dann gerne gleich langfristige Lieferverträge geschlossen mit mindestens 3 Jahren Laufzeit.
Was uns dann zum nächsten Dauerbrenner bringt – der Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten.
Unflexible Laufzeiten – teure Preise
Für private Endkunden regelt das Gesetz für faire Verbraucherverträge seit 2021, dass ein Liefervertrag maximal 24 Monate abgeschlossen werden kann und sich danach nur mit monatlicher Kündigungsfrist verlängert. Im B2B Bereich unter Geschäftskunden ist das anders – hier sind längere Vertragslaufzeiten möglich, mit Vorteilen für beide Seiten.
Da die unterschiedlichen Lieferjahre an den Energiebörsen auch zu unterschiedlichen Preisen gehandelt werden, beeinflusst die gewählte Laufzeit ganz wesentlich den Preis.
Sind die Preise günstig, können Gewerbekunden mit längeren Vertragslaufzeiten günstige Preise für die nächsten Jahre „festhalten“ und sich so wirkungsvoll gegen steigende Energiekosten absichern. Sind die Preise hoch, wird gerne ein Vertrag mit kurzer Laufzeit geschlossen, um nicht länger als nötig teuer einkaufen zu müssen.
Tatsächlich gibt es Energieversorger, die mit nur einer festen Laufzeit – z.B. 36 Monate – arbeiten und dem Kunden damit auch schon eine wichtige Möglichkeit zur Preisgestaltung nehmen. Im Gegensatz dazu lassen sich z.B. bei Lichtblick unterschiedliche Laufzeiten realisieren, von wenigen Monaten bis hin zu 5 Jahren inklusive garantierten Energiearbeitspreisen.
So kannst Du für Deinem Unternehmen aus dem Markt das beste herausholen und bist nicht in einer starren Laufzeit gefangen.
Wenn Du dazu mehr wissen willst, dann lass uns gerne ins Gespräch kommen und wir schauen uns zusammen an, wie Du von einer flexiblen Laufzeitgestaltung profitieren kannst.
Kündigung? Unmöglich!
Am Ende der Laufzeit kommt dann häufig das grosse Erwachen: Kündigungsfrist verpasst und der Vertrag verlängert sich automatisch um mindestens 1 Jahr. Hier setzen Versorger zum Teil auf die Trägheit ihrer Kunden, die im Tagesgeschäft häufig so eingespannt sind, dass keiner die Energieverträge im Blick hat. Rechnungen werden bezahlt und dann abgeheftet. Du weißt, Du müsstest Dich mal darum kümmern – aber wann?
Es gibt sogar einen Versorger, der eine Kündigungsmöglichkeit anbietet, wenn Du ein günstigeres Angebot gefunden hast. Tatsächlich hat er aber – sobald Du kündigst – die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen auf den Preis einzusteigen und damit automatisch die Belieferung um weitere 3 Jahre zu verlängern!
Bei 163 Grad machen wir das anders – ganz persönlich. Ich behalte für meine Kunden die Vertragslaufzeiten und Preise im Blick. Damit können meine Kunden nachkaufen, wenn die Preise günstig sind – auch wenn der Ablauf der Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist. Wie das geht, erkläre ich Dir gerne in einem persönlichen Gespräch, Telefonat oder Zoom Call.
Termindruck durch Bindefristen
Angebote für Strom und Gas vor allem für Gewerbe und Industrie basieren meistens auf tagesaktuellen Terminmarktpreisen. Das bedeutet: Der Arbeitspreis im Angebot gilt nur für einen sehr kurzen Zeitraum. Oft läuft die sogenannte Bindefrist nur bis zum Ende des gleichen Tages um 16:00 Uhr. Das wird von Kunden gerne als Druck empfunden, sich jetzt und hier entscheiden zu müssen.
Hier möchte ich klarstellen, dass auch bei LichtBlick ist jedes Angebot mit einer Bindefrist versehen ist. Das ist systembedingt so und kein Grund zur Panik.
Wenn Du mehr Zeit brauchst, kalkuliere ich Dir einfach ein neues Angebot – zu dem Tag, an dem Du Dich damit beschäftigen willst. Der einfachste Weg: Sag mir einfach, wann Du das Angebot anschauen und entscheiden möchtest – dann bekommst Du es frisch kalkuliert und kannst es in Ruhe prüfen. Da der Markt immer in Bewegung ist, können die Preise von Angebot zu Angebot unterschiedlich sein.
Lies das Kleingedruckte und hol Dir Unterstützung
Die Stromrechnung ist nicht der Ort für Überraschungen. Wenn Du ein Angebot bekommst, prüfe nicht nur den Preis pro kWh – sondern das ganze Paket. Seriöse Anbieter legen alle Kosten offen und beraten transparent.
Ich unterstütze Dich gerne dabei, Angebote zu prüfen oder versteckte Kosten aufzudecken – bevor Du Dich jahrelang bindest.