Elektroauto-Ladestation (Wallbox) mit finanzieller Förderung? 163 Grad zeigt Dir, wie Du in Schleswig Holstein bis zu 1.000 Euro Zuschuss für Deine neue Wallbox bekommst.
Das Bundesland Schleswig Holstein macht Ernst. Mit dem Sonderprogramm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger” sollen gezielt Investitionen von normalen Bürgern gefördert werden, die dem Klimaschutz dienen. Es stehen insgesamt 1,6 Mio Euro bereit zur Förderung von:
- Lastenfahrrädern
- Wallboxen / Ladepunkte zur Ladung von Elektrofahrzeugen
- Stromspeicher
- PV-Balkonanlagen
- Solarthermieanlagen
- Installation einer nichtfossilen Heizungsanlage
- Fernwärmeanschluss
- Errichtung eines Gründaches
- Regenwasserzisternen
Unkomplizierte Förderung der Wallbox privat in Schleswig-Holstein
Förderprogramme für Wallboxen gibt es mehrere in Deutschland. Sie sind üblicherweise entweder nicht für Privatpersonen gedacht oder kompliziert und sperrig – wie z.B. das Förderprogramm ELBE in Hamburg. In Schleswig Holstein ist alles ganz einfach. Das Land fördert Deine neue Wallbox unter folgenden Vorraussetzungen:
- Du hast Deinen Erstwohnsitz in Schleswig Holstein
- die Wallbox hat eine Ladeleistung von mindestens 11 kW und maximal 22 kW
- Standort der Wallbox ist in Schleswig-Holstein
- kein Eigenbau oder Prototyp
- keine Reparatur oder Ersatzbeschaffung
- nur Neuanschaffung, keine gebrauchten Wallboxen
- Zubehörteile und Umbausätze werden nicht gefördert
Und natürlich gilt: Pro Person und Wallbox nur 1 Förderantrag.
Wallbox und PV-Anlage bringen maximale Förderung
Die Fördersumme beträgt 50% der Anschaffungskosten für die Wallbox und nochmals 50% der Installationskosten – beides aber maximal gedeckelt auf jeweils 400€. Somit sind bis zu 800€ Förderung drin.
Sofern Du die Wallbox zusammen mit einer PV Anlage anschaffst (Rechnungsdatum innerhalb von 90 Tagen), dann erhöht sich die Förderung für den Kauf der Wallbox auf 75% oder maximal 600€. Zusammen mit dem Installationskostenzuschuss von 400€ sind also bis zu 1.000€ drin.
Dieses Video zeigt Dir alle Details zur Wallbox-Förderung in Schleswig-Holstein
Förderung für Wallboxen in Schleswig Holstein ab dem 1.1.2020
Ein absolutes Novum ist die rückwirkende Förderung für Wallboxen ab Kaufdatum 1.1.2020, sofern sie die Auflagen der Förderrichtlinie erfüllen. Üblicherweise gilt ja bei Förderanträgen, erst die Förderung zu beantragen und nach positivem Bescheid erst anzufangen. In Schleswig-Holstein können auch Anträge gestellt werden für Wallboxen, die bereits Anfang des Jahres angeschafft und installiert wurden!
Website Klimaschutz Schleswig-Holstein