YouTube Kanal - Elektroauto Test - ÖkoStrom von LichtBlick

Jetzt schnell sein: Neues Förderprogramm für gewerbliche DC Schnelllader

Seit Montag d. 3.6.2024 gibt es eine neue Förderung des Bundes für Schnellladesäulen, DC-Fastcharger und Hypercharger. Aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wurden insgesamt 150 Millionen Euro zum Aufbau von Schnelladern für Elektroautos und E-LKW bereit gestellt. Die Vergabe erfolgt wieder nach dem „Windhundprinzip“. Es lohnt sich also, schnell zu handeln.

Förderung für gewerbliche Ladestruktur in Unternehmen

Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung und Installation von Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW inklusive deren Netzanschluss. Der Ladepunkt muss dabei neu sein und darf nicht öffentlich freigegeben werden sondern soll nur zur Selbstnutzung auf betrieblichen Flächen entstehen.

Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Damit spielen sie für die Elektrifizierung des Verkehrs eine große Rolle und sind gleichzeitig ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Deshalb investieren wir weitere 150 Millionen Euro in den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur. Die Förderung kommt insbesondere auch der Transport- und Logistikbranche zu Gute. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von unserer Förderung, da die Umstellung auf eine klimafreundliche Flotte mit hohen Investitionen verbunden ist. Mit unserer Förderung unterstützen wir bei dem Aufbau einer eigenen Schnellladeinfrastruktur und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität.

Dr volker Wissing

Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Handwerks- und Gewerbetriebe, die mehrere Fahrzeuge betreiben und diese z.B. auf dem Betriebsgelände an eigenen Ladestationen aufladen wollen. Damit eignet sich die Förderung auch für Unternehmen des Transport- und Logistikgewerbes, Pflegedienste sowie Mietwagen- und Carsharing-Anbieter. Die geförderten Ladepunkte dienen dabei nur zum Aufladen eigener Fahrzeuge und sind nicht öffentlich freigegeben.

Bis zu 30.000 Euro Förderung pro Ladepunkt

Die Förderbeträge sind wie folgt definiert:

DC Ladepunkte 50 – 149 kW Leistung

  • Für KMUs 40% der Gesamtkosten, max 14.000€ pro Ladepunkt
  • Für Großunternehmen 20% der Gesamtkosten, max 7.000€ pro Ladepunkt

DC Ladepunkte ab 150 kW Leistung

  • Für KMUs 40% der Gesamtkosten, max 30.000€ pro Ladepunkt
  • Für Großunternehmen 20% der Gesamtkosten, max 15.000€ pro Ladepunkt

Klimaneutral ist Pflicht – Aufladen mit LichtBlick Strom

Um die Förderung beantragen zu können, muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen. Mit LichtBlick Strom können wir diese Stromqualität für Dein Unternehmen sicherstellen und die Förderbedingungen erfüllen.

Bei LichtBlick kannst Du sogar auswählen, aus welcher Erzeugungsart Dein Strom beschafft werden soll: Sonne, Wind oder Wasser. Die Beschaffung erfolgt zu günstigen Festpreisen mit Preisgarantie über die gewählte Laufzeit oder über den variablen Spotmarkt.

Dein Ladepunkt von LichtBlick – mit Betriebsführung und Abrechnung

Und bei 163 Grad gibt es nicht nur den Strom zur Ladesäule sondern auch die gesamte Hardware für Deine Ladeinfrastruktur. Von einer einfachen Alfen Wallbox bis hin zum 300 kW DC Alpitronic HPC Hypercharger können wir über unseren Partner LichtBlick auch die gesamte Hardware anbieten, die Du zum Aufladen Deiner Fahrzeuge im Unternehmen benötigst.

Lichtblick übernimmt die Planung, Projektierung und Aufbau der Ladepunkte und auf Wunsch auch die Betriebsführung bis hin zur Abrechnung der Ladevorgänge, falls der Ladepunkt öffentlich freigegeben wird.

Weitere Infos zum Angebot gibt es auch direkt auf der LichtBlick Homepage

Die Förderbedingungen im Überblick

  • Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
  • Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamt förderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte pro Antrag auf 5 Mio.Euro begrenzt.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000€, bei Großunternehmen 7.000€. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000€ und Großunternehmen 15.000€.
  • Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
  • Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
  • Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

Der Förderantrag kann direkt beim Projektträger Jülich gestellt werden.

Diesen Artikel teilen
Teilbare URL
Vorheriger Beitrag

Stark: VW ID.7 GTX als Limousine und Tourer

Nächster Beitrag

Elli in Berlin – Das braucht es für den Durchbruch der Elektromobilität

Nächsten Beitrag lesen