Am 12. April 2021 startet ein neues Förderprogramm Ladeinfrastruktur vor Ort, dass speziell für kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels und Hotel- / Gastgewerbes interessant sein kann. Wir haben genau nachgelesen und stellen die Details der Förderung vor.
Gegenstand der Förderung ist die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastuktur vor Ort für Elektrofahrzeuge. Damit unterscheidet sich das neue Programm grundlegend von der KfW 440 Förderung die seit November auf private Haushalte und Wohngebäude zielt und dessen Fördersumme nach Aufstockung ebenfalls 300 Millionen Euro beträgt.
Das neue Förderprogramm für Ladeinfrastruktur vor Ort zielt auf KMUs (kleine und mittlere Unternehmen), die durch die finanziellen Einbußen seit der Corona Pandemie häufig keine Möglichkeiten oder Interesse haben, jetzt Geld in die Hand zu nehmen, um eine Ladestation für Ihre Mitarbeiter oder Kunden zu bauen.
Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ,vor Ort’ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder Zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken.
Andreas Scheuer – Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Gefördert werden u.a. Ladepunkte bis zu 22 kW Wechselstrom Ladeleistung mit 80% der Gesamtkosten – gedeckelt auf maximal 4.000 Euro pro Ladepunkt. Dazu kommen die Kosten für den Netzanschluss, für die es ebenfalls nochmals 80% Förderung geben kann – gedeckelt auf maximal 10.000 Euro. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Doch die Förderbedingungen haben es in sich. Es sind einige Punkte zu erfüllen, bis die Förderung gewährt werden kann.
Wer kann die Förderung beantragen?
Das Programm zielt auf KMUs – also kleine und mittlere Unternehmen. Was darunter zu verstehen ist, klärt sich in einer Empfehlung vom 6.5.2003. Als Kriterien gelten hauptsächlich die Bilanzsumme, der Umsatz und die Anzahl der Mitarbeiter. Wer unter 250 Mitarbeitern, 50 Mio € Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von 43 Mio € bleibt, gehört zu den KMUs. Eine Kurzübersicht gibt es HIER auf der Seite der Bundesregierung.
Schwerpunkt dieser Förderung sollen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel-/Gaststättengewerbes sein, die auf den Kundenparkplätzen Lademöglichkeiten errichten sollen. Aber auch Kommunen können von diesem Programm profitieren. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich in der Insolvenz befinden oder schonmal Probleme mit Rückzahlung von Fördergeldern hatten.
Es gilt die De-minimis-Regeln zu beachten, nach denen solche Förderungen keine Wettbewerbsverzerrungen sein dürfen
Wieviel Geld gibt es wofür?
Ladepunkte AC/DC mit bis zu 22 kW Ladeleistung | 80% der Gesamtausgaben maximal 4.000 € pro Ladepunkt |
Ladepunkte DC mit mehr als 22 kW Ladeleistung | 80% der Gesamtausgaben maximal 16.000 € pro Ladepunkt |
Anschluss an das Niederspannungsnetz | 80% der Gesamtausgaben maximal 10.000 € |
Anschluss an das Mittelspannungsnetz | 80% der Gesamtausgaben maximal 100.000 € |
Welche wichtigen Punkte gibt es zu beachten?
Jetzt kommt der kniffelige Part. Natürlich gibt es eine Förderung, ABER….
Wie immer sind bestimmte Punkte einzuhalten. Wir haben uns die Bekanntmachung einmal genauer angeschaut und die wesentlichen Knackpunkte für Euch herausgefiltert. Den vollständigen Text mit allen Förderbedingungen kannst Du HIER als PDF herunterladen.
- Der Ladepunkt muss öffentlich zugänglich sein. Die Förderbeträge beziehen sich auf die auf die Zugänglichkeit von idealerweise 24/7. Sofern der Ladepunkt zeitlich eingeschränkt (z.B. nur während der Öffnungszeiten) zugänglich ist, reduziert sich die Förderung entsprechend. Die Mindestanforderung ist ein öffentlicher Zugang von 12 Stunden an 6 Tagen – also 12/6 – für den dann 50% der maximalen Förderbeträge gewährt wird.
- Mit der öffentlichen Zugänglichkeit ist auch klar, dass der Ladepunkt eichrechtskonform sein muss. Dazu muss er den Regeln der Preisangabenverordnung entsprechen. Hier scheidet eine haushaltsübliche Wallbox, wie die meisten sie kennen, aus.
- Der Ladepunkt muss in die Rooming-Netze (z.B. Hubject) eingebunden werden, damit möglichst eine Vielzahl von Ladekarten akzeptiert werden kann. Dazu muss AdHoc laden möglich sein – also die spontane Aufladung ohne ein Vertragsverhältnis oder Ladekarte. Um diesen Anforderungen zu entsprechen, muss der Besitzer der Ladesäule einen Vertrag mit einer Betreibergesellschaft abschließen, die für ihn die eichrechtskonforme Abrechnung übernimmt. Dabei entstehen im Regelfall monatliche Kosten.
- Es gilt die Ladesäulenverordnung LSV in der jeweils gültigen Fassung. Die regelt z.B. welche Stecker angeboten werden müssen.
- Der Ladepunkt muss mindestens 6 Jahre betrieben werden. Über ein Online Portal ist der NOW GmbH halbjährlich Bericht zu erstatten.
- Selbstverständlich ist auch die Versorgung des Ladepunktes mit 100% ÖkoStrom eine Voraussetzung.
- Die Ladefläche muss mit einer Bodenmarkierung (weisses Piktrogramm) gekennzeichnet werden.
- Alle Arbeiten müssen bis spätestens zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Wie bei allen Förderprogrammen muss zuerst die Förderung beantragt werden, bevor mit der Maßnahme begonnen werden kann. Antrag und Bewilligung laufen über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistung BAV.
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Als Vertriebspartner von LICHTBLICK können wir für Dich unterstützen bei der Planung und dem Aufbau von Ladestationen, die diesem Förderaufruf entsprechen. Wenn Du als Betreiber einer Gastronomie, eines Hotels, Supermarktes oder einer Freizeiteinrichtung die Förderungen mitnehmen und Ladestationen für Deine Gäste und Mitarbeiter bauen möchtest, dann ist das jetzt die Gelegenheit dafür.
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