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Vorbereitung für die Photovoltaik Anlage – Meine Checkliste

Diese Punkte muss ich für die Installation unserer neuen Photovoltaik Anlage vorbereiten

Die Panels stehen schon bei uns in der Garage und die E3DC Kompontenen sind bei Holger Laudeley im Lager eingetroffen. In den nächsten Wochen wird unsere neue Photovoltaik Anlage auf dem Dach installiert. Dafür habe ich jetzt einiges vorzubereiten und arbeite gerade die folgende Checkliste ab.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Jede neue PV Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Bei mir ist das Stromnetz Hamburg. Die Vordrucke dazu kann man sich meistens auf der Homepage des Netzbetreibers herunter laden. Das Ausfüllen übernimmt dann der Installateur – in meinem Fall die Firma Laudeley.

Neben den Datenblättern der Solaranlage (Panele, Wechselrichter und Speicher) muss im Antrag ein schlüssiges Meßkonzept vorgelegt werden. Wie sollen die Strombezüge aus dem Netz, das Einspeisen ins Netz und der Eigenverbrauch erfasst werden? Dass muss aus dem Messkonzept hervorgehen.

Bei mir gibt es einen separaten Stromzähler für die Wallbox nach §14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtung in Niederspannung). Diese Schaltung hätte ich für das Aufladen der E-Autos gerne erhalten, zumal der Strompreis hier aktuell rund 20 ct./kWh brutto beträgt. Dafür muss das Messkonzept etwas modifiziert werden. Mehr dazu später einmal in einem separaten Beitrag zusammen mit Holger Laudeley.

Anmeldung im Marktstammregister

Das Marktstammregister wird von der Bundesnetzagentur geführt. Jede Solaranlage ist dort verzeichnet. Die Anmeldung kann man ganz einfach über die Homepage selbst vornehmen. Damit warte ich aber noch, bis die Anlage installiert wurde.

Gerüst bestellt

Für den Aufbau der Solaranlage auf unserem Dach braucht die Firma Laudeley ein Gerüst, um das ich mich kümmern muss. Da wir eine Ost-West Anlage bauen – also beide Dachseiten belegen – brauchen wir 2 Gerüste, je eines auf beiden Seiten des Hauses. Das Gerüst kann im ersten Schritt bis zu 4 Wochen bei uns stehen, da noch nicht auf den Tag genau klar ist, wann die Solaranlage gebaut wird.

Förderung

Für den Bau einer Solaranlage auf dem eigenen Hausdach gibt es keine spezielle Förderung in Hamburg. Lediglich ein zinsgünstiger Kredit über die KfW – “Erneuerbare Energien Standard” – wäre möglich, den ich aber nicht in Anspruch nehmen möchte.

Ertragssteuer und Umsatzsteuer – Anmeldung beim Finanzamt

Dieses Thema verdient ein extra Kapitel und Video, welches ich auch gerade vorbereite. Ab 10 kWp gilt der Betreiber einer Solaranlage als Gewerbetreibender und muss sich mit dem Betrieb sowohl der Umsatzsteuer als auch der Ertragssteuer unterwerfen. Da meine PV Anlage 13,6 kWp Leistung hat, betrifft mich dieses im vollen Umfang.

Bei der Umsatzsteuer gibt es 2 Wahlmöglichkeiten:

  • Die Kleinunternehmer-Regelung. Hier braucht keine Umsatzsteuer-Erklärung gemacht werden. Es wird keine Umsatzsteuer fällig – dafür kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
  • Die Regelbesteuerung, bei der die Umsatzsteuer aus der Anschaffung der Anlage als Vorsteuer zurückgefordert werden kann. Gleichzeitig muss aber auch die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch gezahlt werden. Die Berechnungsgrundlage ist der Strompreis des Energieversorgers, bei dem man den restlichen Strombezug einkauft.

Die Umsatzsteuer-Regelung gilt dann für 5 volle Jahre, ein Wechsel von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmer-Regelung ist also erst nach 6 Jahren möglich. Davon abgesehen , dass ich der Aufwand von monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuer-Erklärungen nicht zu unterschätzen ist, ergibt sich aus der Differenz von Vorsteuerabzug beim Kauf und der 5 Jahre lang gezahlten Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch ein Plus von kaum mehr als 1.000 Euro in 6 Jahren. Ich tendiere also eher zur Kleinunternehmerregelung.

Was die Ertragssteuern angeht, würde ich den Antrag stellen wollen, die 13,6 kWp Anlage aufgrund der Ausrichtung auf den maximalen Eigenbrauch als Liebhaberei einzustufen. Dann wäre ich das Steuer-Thema komplett los. Mal schauen, was mein Steuerberater dazu sagt.

Gewerbeanmeldung

Es ist wohl strittig, ob ich mich auch beim Gewerbeamt anmelden muss, wenn meine PV Anlage vom Finanzamt als gewerblich eingestuft wird. Für eine Anmeldung als Gewerbebetrieb wird üblicherweise eine Gewinnerzielungsabsicht mit mehr als 24.000 Euro pro Jahr erwartet, was bei meiner PV Anlage ausgeschlossen ist.

Versicherung

Da die PV Anlage ja fest mit dem Haus verbunden sein wird, kann sie in die Wohngebäude-Versicherung und in die Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Das muss ich von meiner Versicherung kalkulieren lassen, damit die Policen erweitert werden können.

Interessiert Euch das Thema Photovoltaik?

Dann bleibt auf jedem Fall an unserem Youtube Kanal dran. Den Aufbau der PV Anlage begleiten wir dort und zeigen Euch die komplette Installation und Inbetriebnahme.

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