163 Grad zeigt Dir, was Du beachten musst, wenn Du Deinen Firmenwagen an der Wallbox zuhause lädst und die Stromkosten dafür mit der Firma abrechnen möchtest.
Die Elektromobilität setzt sich durch. Gerade als Firmenwagen oder Dienstwagen sind Elektroautos oder Plug-In-Hybride auf dem Vormarsch. Grund dafür sind die günstigen Leasingraten und vor allem die Pauschalbesteuerung für die private Nutzung mit 0,5% und 0,25% statt der sonst üblichen 1%. Doch was gibt es zu beachten, wenn ich den Firmenwagen an meiner privaten Wallbox zuhause aufladen möchte? Wer zahlt den Strom für den Dienstwagen und wie kann ich den Ladestrom daheim mit der Firma abrechnen? 163 Grad führt Euch einmal durch das Thema.
Wer bezahlt die Wallbox?
Der Arbeitgeber kann Euch die Wallbox überlassen, bezuschussen oder zu 100% bezahlen. In jedem Fall stellt das einen Geldwerten Vorteil dar. Für den Sonderfall “Wallbox” hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Geldwerten Vorteil pauschal mit 25% Lohnsteuer zu versteuern. Hier fragt Ihr am Besten Euren Steuerberater.
Sofern die Wohnsituation Eurer Eigentum ist oder Ihr davon ausgeht, dass Ihr dort länger wohnen bleibt, würde ich die Anschaffung der Wallbox auf eigene Kosten empfehlen. Aktuell gibt es tolle Förderprogramme wie z.B. die KfW 440 Förderung, mit denen Ihr Zuschüsse bekommt. Die Wallbox ist dann Euer Eigentum und wertet Eure Immobilie auf. In ein paar Jahren wird eine Lademöglichkeit in der Garage so selbstverständlich sein, wie ein Internetanschluss in der Wohnung. Ausserdem habt Ihr die Auswahl, welche Wallbox Ihr kauft und müsst nicht das Modell nehmen, dass der Arbeitgeber liefert. So könnt Ihr auch den Zweitwagen aufladen oder Eure Photovoltaik Anlage einbinden und den überschüssigen PV Strom verwerten.
RFID Karte und MID-Zähler als Mindestanforderung
Um die Stromkosten für den Dienstwagen mit der Firma abrechnen zu können, müsst Ihr beim Wallbox Kauf auf 2 Dinge achten:
- Die Wallbox braucht einen RFID Kartenleser.
Damit könnt Ihr den Ladevorgang genau zuordnen. So könnt Ihr auch einen Firmenwagen vom privaten Zweitwagen trennen. Ihr verwendet für die beiden Autos einfach 2 getrennte RFID Karten. Im Regelfall haben diese Wallboxen eine Cloud-Funktion. Die Daten der Ladevorgänge werden in eine Cloud übertragen. Dort könnt Ihr dann z.B. eine monatliche Auswertung bekommen, in der alle Ladevorgänge für die verschiedenen RFID Karten addiert werden. Die Ladevorgänge für den Firmenwagen könnt Ihr dann an Euren Arbeitgeber berechnen. - Ein MID Zähler oder Eichrechtskonformität.
Für die Abrechnung von Strom gilt seit dem 1.4.2019 auch an einer Wallbox das Eichrecht. Die Mindestanforderung ist ein MID zertifiziertes Zählwerk in der Wallbox oder davor. Wenn Eure Wallbox nicht öffentlich zugänglich sondern nur für Euch freigeschaltet ist, reicht der MID Zähler aus.
Sofern Eure Wallbox keinen MID Zähler an Board hat, könnt Ihr auch einen kleinen MID-zertifizierten Zwischenzähler vor die Ladestation setzen. Das machen wir z.B. bei der Easee Wallbox recht häufig. Die kommt aus Norwegen, weshalb Ihr Zählwerk nicht MID zertifiziert ist. Mit einem vorgeschalteten MID Zähler z.B. von Eltako können die Zahlen aus der Easee Cloud validiert werden.
Noch ein Tip: Falls Ihr Eure Wallbox auch für andere Elektroautofahrer freigeben möchtet, seid Ihr komplett dem Eichrecht und der Preisangabenverordnung unterworfen. Ich kann Euch nur empfehlen, darauf zu verzichten, die Wallbox nur selbst zu nutzen und gelegentlichen Besuchern den Strom lieber zu schenken. So vermeidet Ihr juristische Fallstricke, die im Ernstfall Strafen in 5-stelliger Höhe nach sich ziehen können.
Separater Stromzähler für die Firma ?
Das erste, was einem häufig in den Sinn kommt, ist ein zusätzlicher Stromzähler, über den dann die Verbräuche der Wallbox laufen. Der Stromzähler wird direkt auf die Firma angemeldet werden und die zahlt die Stromrechnung.
Diese Variante hat aus meiner Sicht 3 entscheidende Nachteile:
- An der Wallbox kann ausschließlich nur das Firmenfahrzeug aufgeladen werden. Ist ein privates Elektroauto als Zweitwagen im Haushalt vorhanden, muss noch eine separate Ladelösung gebaut werden.
- Seit 2019 gelten neue Bestimmungen für den Einbau von Stromzählern in den Schaltschrank. Eine neue DIN-Norm definiert die technischen Mindestanforderungen, wieviel Raum im Schaltschrank für den Stromzähler und die anderen Komponenten vorhanden sein muss und wo die angeordnet werden. Um der neuen Norm zu entsprechen muss in einer Bestandsimmobilie häufig der komplette Schaltschrank auf die neue Norm umgebaut oder ein neuer Schrank gesetzt werden. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass hier schnell mit Kosten von 2.000 Euro und mehr zu rechnen ist.
- Eine Ladelösung für ein Elektroauto ist heute eine Aufwertung der eigenen Immobilie. In ein paar Jahren wird die Wallbox in der Garage eine Selbstverständlichkeit sein – genau wie ein Internetanschluss. Deshalb sollte sich die Wallbox auch in meinem Eigentum befinden und nicht einer Firma gehören, die sie jederzeit wieder entfernen kann.
Mit der oben beschriebenen kWh-genauen Erfassung des Ladestroms für den Dienstwagen an der privaten Wallbox mit RFID Chip und MID-Zähler ist ein separater Stromzähler für die Firmen-Box nicht notwendig.
Pauschalbetrag oder Kilowattstunden ?
Statt einer verbrauchsscharfen Abrechnung kann der Arbeitgeber auch einen Pauschalbetrag zahlen, mit dem das Aufladen zuhause abgegolten wird. Dieser Betrag kann nach §3 Nr. 50 EStG für Dich steuerfrei sein. Die Höhe der Pauschale richtet sich danach, ob zusätzlich auch eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden ist und ob der Dienstwagen ein BEV oder PHEV ist.
Lademöglichkeit beim Arbeitgeber | keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber | |
batterie-elektrisches Fahrzeug (BEV) | 30 € / Monat | 70 € / Monat |
Plug-in Hybrid (PHEV) | 15 € / Monat | 35 € / Monat |
Zu den Pauschalbeträgen kann man folgende Beispielrechnung machen: Für die maximalen 70 € bekomme ich bei einem durchschnittlichen Strompreis von 30 ct rund 233 Kilowattstunden Strom. Kompakte Elektroautos wie z.B. der VW ID.3 kommen mit circa 15 kW/h pro 100 km aus. Ich nehme noch 10% Ladeverluste dazu und rechne dann:
233 kWh ./. 16,5 kWh pro 100 km = 14 *100 km = 1.400 km
Für die Pauschale komme ich mit einem VW ID.3 rechnerisch also 1.400 km weit. Ist mein Firmenwagen aber z.B. ein Audi E-tron 55 quattro oder Mercedes EQC , die mehr als 20 kWh/100 km verbrauchen, sind es weniger als 1.000 km. Und mit Strom für 15€ kommt ein PHEV-SUV kaum 200 Kilometer weit.
Wenn Du mit dieser Fahrleistung im Monat auskommst, dann ist die pauschale Abrechnung durchaus eine Alternative zur Erfassung der geladenen Kilowattstunden.
Full Service mit eichrechtskonformer Abrechnung
Tatsächlich sind gerade grössere Firmen daran interessiert, dass die sich Abrechnung der Stromkosten für die Firmenfahrzeuge in das bereits vorhandene Fuhrparkmanagement integriert und auch eine Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung hat. Dann kann z.B. die Tankkarte auch für die Abrechnung der Ladevorgänge an der heimischen Wallbox genutzt werden. Geldwerte Vorteile werden automatisch bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Hier braucht man einen Full-Service Anbieter wie z.B. Charge-IT, mit dem wir in solchen Fällen zusammenarbeiten. Charge-IT kann von der Planung, Beschaffung, Installation und Abrechnung die allermeisten Ansprüche in solchen Fällen umsetzen.
Wenn Deine Firma eine eichrechtskonforme Komplettlösung sucht, dann sprich uns gerne an. Zusammen mit Charge IT gehen wir Dein Projekt an.
Besondere Anforderungen bei grossen Firmen und US-Konzernen
In jedem Fall solltet Ihr mit Eurem Steuerberater und mit Eurem Arbeitgeber sprechen, welche Anforderungen er an die Wallbox und die Abrechnung hat, die Ihr mit ihm vornehmen wollt. In grossen Firmen, die regelmäßig von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden, sind diese Anforderungen meistens klar definiert. Das gilt insbesondere für Ableger von US-Konzernen.