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KfW 441 Förderung für Wallboxen bei Firmen und Unternehmen | Foto: 163 Grad

Wallbox mit Förderung für Unternehmen, Freiberufler, Firmenfahrzeuge und Mitarbeiter – KfW 441

Es gibt wieder bis zu 900 Euro Förderung für Eure Wallbox. Dieses Mal aber für Unternehmen, Freiberufler, Firmenfahrzeuge und Mitarbeiterparkplätze (KfW 441)

Am 23.11.2021 startet das neue Förderprogramm für Ladepunkte / Wallboxen bei Firmen und Unternehmen. Das Förderprogramm “Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen” – so die offizielle Bezeichnung – wird über das Zuschussportal der KfW vergeben und trägt dort die Nummer KfW 441. Die Förderung ist speziell für Firmen gedacht, die für Ihre eigenen Fahrzeuge, Dienstwagen oder die Elektroautos der Mitarbeiter Ladepunkte zur Verfügung stellen wollen. Und hier sind die Details.

Was fördert das KfW 441 Förderprogramm ?

Gegenstand der Förderung sind Wallboxen / Ladestationen für Elektroautos, die von Firmen (und Kommunen) aufgestellt werden, aber nicht öffentlich sind. Es geht also z.B. um das

  • Aufladen von Elektroautos auf dem eigenen Firmengelände
  • Ladestationen für die Mitarbeiter auf dem Firmenparkplatz
  • Elektroauto aufladen am Arbeitsplatz
  • Ladepunkte für kommunale Fahrzeuge, die auf dem Betriebshof geladen werden sollen

Nicht öffentlich bedeutet, dass die Ladepunkte nur den Firmenangehörigen oder Mitarbeitern zur Verfügung stehen. (Anmerkung: In der ersten Fassung dieses Blogposts waren noch “Wallboxen für Dienstwagen bei den Mitarbeitern zuhause” aufgeführt. Das ist im Förderaufruf etwas unklar formuliert. Der Förderaufruf gilt aber nur für Liegenschaften des Unternehmens – gemietet, oder Eigentum – und nicht für Wohngebäude, und Wohngebäude der Mitarbeiter)

Wie hoch ist die Förderung ?

Die Förderung für Deine Firmen-Wallbox wird als rückzahlungsfreier Zuschuss gewährt. Dieser Beträgt bis zu 900 Euro pro Ladepunkt/Wallbox. Dafür müssen die Kosten für den Ladepunkt mindestens 1.285,71 Euro betragen.

Wenn Du die Förderung für mehrere Wallboxen beantragst, müssen die Kosten ebenfalls über 1.285,71 pro Ladepunkt betragen. Falls nicht, wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert. Die folgende Tabelle zeigt das exemplarisch.

Anzahl Ladepunktebeantragter
pauschaler Zuschuss
Gesamtkostentatsächlicher
Gesamtzuschuss
1900 Euroz.B. 1.000 Euro0 Euro
1900 Euromind. 1.285,71 Euro900 Euro
21.800 Euroz.B. 2.000 Euro1.400 Euro
21.800 Euromind. 2.571,43 Euro1.800 Euro
32.700 Euroz.B. 3.000 Euro2.100 Euro
32.700 Euromind. 3.857,14 Euro2.700 Euro
5045.000 Euromind. 64.285,71 Euro45.000 Euro
Berechnungsbeispiele für die KfW 441 Förderung – Wallbox für Firmen und Unternehmen

Welche Anforderungen gelten für die Wallbox / die Ladestation ?

Ähnlich wie Förderprogramm für Wallboxen in Wohngebäuden gibt es einen klaren Anforderungskatalog, was die Wallbox genau können muss.

  • Gefördert werden Wechselstrom-Ladepunkte, sogenannte Wallboxen. Gleichstrom-Schnelllader werden nicht gefördert.
  • Die Wallbox muss neu sein, darf also nicht gebraucht oder schon vorhanden sein.
  • Die Wallbox muss stationär – also fest verkabelt werden. Mobile Ladelösungen werden nicht gefördert.
  • Die Ladeleistung kann maximal 22 kW pro Ladepunkt betragen.
  • Die Wallbox muss auf der Liste der förderfähigen Wallboxen stehen. Diese wird ab dem 23.11.2021 auf der KfW Seite veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis: Die Liste der förderfähigen Wallboxen auf der Seite der KfW wird sich in den nächsten Tagen noch vervollständigen. Heute am 23.11.2021 ist erst ein kleiner Teil veröffentlicht.

Welche Auflagen sind zu beachten ?

Es gibt ein paar Regeln, die einzuhalten sind. Hier die wichtigsten:

  • Erst müsst Ihr den Antrag stellen und die Bestätigung der KfW abwarten. Danach dürft Ihr erst mit dem Vorhaben beginnen und z.B. die Wallbox bestellen bzw. den Elektriker beauftragen. Die Zusage, dass die Fördersumme für Euch reserviert wurde, erfolgt meist automatisch innerhalb weniger Stunden (aktuell wenige Tage).
    Mein Tip: Bestellt die Wallbox erst einen Tag nach der KfW Bestätigung. Dann könnt Ihr über das Bestelldatum nachweisen, dass Ihr nicht vorher angefangen habt.
  • Die Stromversorgung muss mit 100% ÖkoStrom erfolgen. Gerne helfe ich Euch hier mit einem Stromliefervertrag von LichtBlick weiter, der diese Anforderungen erfüllt.
  • Du musst mindestens 1.285,71 Euro ausgeben. Die Förderung beträgt 70% der Kosten, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. 70% von 1.285,71 Euro sind genau 900 Euro. Daher sind die 1.285,71 die Mindest-Investition, die Du tätigen musst. Kostet Deine Wallbox inkl. Installation weniger, bekommst Du keine Förderung.
  • Du kannst auch mehrere Wallboxen an dem Standort gefördert bekommen. Die Förderung multipliziert sich entsprechend. Bei 45.000 Euro pro Standort sind die Zuschüsse gedeckelt.
  • Mit dem Bescheid der KfW, dass die Förderung für Dich reserviert ist, hast Du 12 Monate Zeit, das Projekt umzusetzen und alle Abrechnungen dazu bei der KfW einzureichen.
  • Die Einhaltung des Eichrechts ist keine Förderbedingung. Sofern es Sinn macht (z.B. bei der Abrechnung mit Mitarbeitern) ist das ok, aber keine Bedingung für die Förderung. Eine Wallbox wie z.B. die Easee Charge für rund 850 Euro brutto reicht also völlig aus.
  • Du musst 2x im Jahr (Februar und August) an einem Reporting teilnehmen. Die Meldungen erfolgen im “Obelis” System der NOW
  • Die Ladepunkte müssen 6 Jahre von Euch betrieben werden.

Für welche Kosten gibt es im Förderprogramm KfW 441 die 900 Euro ?

Die Förderung deckt fast alle Ausgaben ab, die erforderlich sind, um die Ladepunkte zu erstellen. Dazu gehören:

  • Kauf der Ladestation / Hardware
  • Kosten für das Energiemanagement / Lastmanagement
  • notwendige elektrische Anschlüsse und Batteriesysteme
  • notwendige Elektroinstallation inkl. Erdarbeiten
  • erforderliche bauliche Maßnahmen am Netzanschlußpunkt z.B. für §14a EnWG
  • notwendige Ertüchtigung der Gebäudeelektrik inkl. Telekom-Anbindung der Ladestationen

Planungs- und Beratungskosten werden nicht bezuschusst.

Förderung auch für Kommunen

Die neue Förderrichtlinie gilt nicht nur für Firmen und Unternehmen sondern auch für Kommunen (kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände), die z.B. städtische Fahrzeuge auf dem Betriebshof laden wollen.

Hilfe bei Auswahl der richtigen Ladestation und Beratung

Mit der Förderung ist jetzt die richtige Gelegenheit, als Unternehmen Ladestationen auf dem Firmengelände aufzubauen. Doch welche Wallbox ist die richtige für die Aufgabe vor Ort? Fragt gerne bei uns an – wir beraten Euch gerne bei Eurer Reise in die Elektromobilität und helfen bei der Umsetzung Eures Projekts. Und die richtige Wallbox dazu könnt Ihr direkt bei uns online bestellen.

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